Was von den Förderungen 2005 bleibt (Artikel aus dem Tagesspiegel vom 7.1.2005)
Was von den Förderungen 2005 bleibt Billiges Baugeld von Bund und Ländern
Die gute Nachricht: Die Eigenheimzulage bleibt zunächst erhalten. Allerdings hatte der Bund bereits im vergangenen Jahr die Einkommensgrenzen für die Eigenheimzulage deutlich gesenkt. Fördermaßnahmen der Bundesländer werden daher immer interessanter. Wer wissen will, ob er förderberechtigt ist, muss sich zunächst einmal durch einen Dschungel an Paragraphen kämpfen.
Das Land Berlin. Wer in Berlin eine Immobilie erwerben will, muss es aus eigener Kraft schaffen: Förderung gibt es nicht.
Das Land Brandenburg fördert dagegen noch den Kauf und Neubau, behindertengerechten Umbau oder Ausbau und die Erweiterung von selbst genutztem Wohneigentum, außerdem die Modernisierung und Sanierung von innerstädtischem Wohneigentum. Anfänglich zinsfreie Darlehen bzw. Zuschüsse erhalten Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen, insbesondere solche mit Kindern, Alleinerziehenden und schwerbehinderten Angehörigen. Außerdem werden Ergänzungsdarlehen von der ILB gewährt. Eine persönliche Beratung bei der Landesbank, beim Kreis oder der Gemeinde ist jedoch Pflicht, denn gefördert wird nur, wenn der Antrag gestellt wurde, bevor mit Bau oder Kauf begonnen wurde. Einen Rechtsanspruch, die Fördermittel zu bekommen, gibt es nicht
Dafür lässt sich die Landesförderung jedoch mit anderen Fördergeldern, etwa von der KfW, kombinieren. Ohne Eigenkapital kommt allerdings niemand an die ersehnte Immobilie: „Jüngere“ Bauherren unter 40 Jahren müssen fünf Prozent Eigenkapital mitbringen, ältere 7,5 Prozent. Außerdem wird nur gefördert, wer sich die gesamte Finanzierung auch leisten kann. Hierzu werden umfangreiche Selbstauskünfte verlangt. Weitere Infos: InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB), Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam, Info-Telefon Wohneigentum: (03 31) 66 0-13 22, Fax: (03 31) 66 0-12 34, E-Mail: immo-eigentum@ilb.de, Internet: www.ilb.de
Die bundeseigene KfW. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert, unabhängig vom Einkommen, Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Darlehen in Höhe von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, aber höchstens 100000 Euro. Das Darlehen läuft bis zu 30 Jahre, von denen mindestens eines, höchstens aber fünf Jahre tilgungsfrei sind. Aktuelle Konditionen können unter der Telefonnummer (069) 7431-3900 und der Faxnummer (069) 7431-4214 erfragt werden. Im Internet gibt es einen Tilgungsrechner: www.kfw-foerderbank.de Anträge für den KfW-Kredit müssen bei einer Bank oder einer Sparkasse gestellt werden. Manche Hausbank „vergisst“ allerdings, zu Gunsten der eigenen Kreditangebote, auf die Darlehen der Länder und des Bundes hinzuweisen. Die KFW fördert auch die Sanierungen von Altbauten mit zinsgünstigen Krediten. Informationen gibt es im KfW-Beratungszentrum, Behrenstraße 31, 10117 Berlin, Tel: (030) 202645050, Fax: (030) 202645445.
Die Hausbank. Nicht immer ist ein Darlehen von der KfW die beste Alternative: Bauherren und Käufer, die einen guten Draht zu ihrer Hausbank pflegen, können in der derzeitigen Niedrigzinsphase durchaus noch günstigere Konditionen aushandeln.
Die Eigenheimzulage. Bauherren oder Käufer erhalten diesen Barzuschuss nur, wenn die Summe ihrer positiven Einkünfte 70000 Euro (bei Ledigen) oder 140000 Euro (bei Ehepaaren) nicht übersteigt. Für jedes Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 30000 €. Gefördert wird über acht Jahre, und zwar jährlich 1 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten, höchstens aber 1250 Euro je Jahr. Hinzu kommt gegebenenfalls. eine Kinderzulage von je Jahr und Kind 800 Euro. Antragsvordrucke für die Eigenheimzulage gibt's bei den Finanzämtern, sie wird direkt an den Wohneigentümer überwiesen und nicht mehr - wie früher - über die Einkommensteuer verrechnet. Rita Gudermann
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